DIN 22 258. Teil 1
Werkstoff: Cr-Ni-Mo-legierter Edelstahl, vergütet
Ausführung: gesenkgeschmiedet,
korrosionsgeschützt mit KORROTHERM
Prüfung: Nach DIN 22 258
Nach der Prüfung wird das Zahnschloß einer elektro-magnetischen
Rißprüfung unterzogen.
Kennzeichnung: Herstellerzeichen, Nenndicke und
Fertigungskennzeichen.
Das Zahnschloß wird hauptsächlich zum Verbinden
von Förderer- und Hobelketten benutzt. Es läuft
horizontal und vertikal über die Kettensterne.